Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.10.2019
Termine
25.10.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.06.2019
Termine
13.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
19.09.2011
Termine
31.08.2011
Termine
24.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
15.01.2009
Veränderungen
10.07.2008
Eröffnungen
18.06.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006