Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.11.2022
Löschungsankündigung
27.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.11.2021
Sonstiges
23.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
30.04.2020
Sonstiges
21.11.2018
Veränderungen
16.01.2017
Veränderungen
22.11.2016
Sicherungsmaßnahmen
10.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.07.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.05.2015
Veränderungen
22.04.2015
Veränderungen
23.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
24.03.2014
Veränderungen
25.03.2013
Veränderungen
24.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
29.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
28.12.2011
Veränderungen
10.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
22.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
21.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
02.05.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
01.03.2007
Veränderungen