Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.02.2019
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2018
Termine
03.05.2018
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.05.2018
Entscheidungen im Verfahren
23.11.2017
Termine
30.09.2013
Entscheidungen im Verfahren
24.01.2012
Veränderungen
16.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
01.09.2011
Eröffnungen
16.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
09.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
28.10.2009
Veränderungen
22.10.2009
Veränderungen
12.10.2009
Veränderungen
08.07.2009
Veränderungen
26.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006