Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.12.2021
Sonstiges
29.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
27.10.2021
Sonstiges
22.01.2014
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2013
Termine
30.01.2013
Sicherungsmaßnahmen
16.01.2013
Veränderungen
11.01.2013
Überwachte Insolvenzpläne
07.01.2013
Eröffnungen
13.08.2012 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
18.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
13.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
13.02.2012 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
15.03.2011 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
10.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
25.02.2010 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
15.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
13.05.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
29.04.2009 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
30.03.2009
Geyer-Gruppe Industrieholding GmbH
26.08.2008
Veränderungen
19.03.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006