Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.04.2015
Löschungsankündigungen
29.10.2013
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2013
Termine
27.12.2011
Veränderungen
23.03.2009
Sonstiges
13.01.2009
Veränderungen
08.01.2009
Eröffnungen
03.11.2008
Sicherungsmaßnahmen
14.10.2008
Veränderungen
24.09.2008 Jahresabschluss zum 1.1.2006
08.11.2007
Veränderungen
04.06.2007
Veränderungen