Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.02.2018
Termine
16.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
30.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
23.12.2010
Veränderungen
03.12.2010
Eröffnungen
16.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
09.09.2010
Sicherungsmaßnahmen
19.08.2010
Sicherungsmaßnahmen
01.06.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
25.06.2009
Veränderungen
03.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
25.10.2007
Veränderungen