Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.06.2019
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2018
Entscheidungen im Verfahren
15.01.2018
Termine
15.01.2018
Sonstiges
23.10.2017
Sonstiges
23.10.2017
Termine
10.08.2017
Termine
08.03.2013
Veränderungen
29.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
13.12.2011
Veränderungen
18.11.2011
Veränderungen
01.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
19.09.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
25.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006