Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.11.2015 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
19.11.2015 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
27.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.09.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
15.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
16.09.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
11.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006