Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.01.2024
Liquidation
31.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
27.04.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
27.05.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
28.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
24.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
27.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
16.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.07.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 31.12.2013
04.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
25.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
13.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
06.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
09.07.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
24.06.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2006 bis zum 30.06.2007
17.05.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009