Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
22.06.2022
Sonstiges
22.06.2022
Sonstiges
22.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.03.2022
Termine
25.06.2014
Sonstiges
19.06.2014
Eröffnungen
14.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
04.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
27.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
19.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
29.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
13.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
07.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006