Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.04.2025
Löschungsankündigung
16.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.09.2024
Sonstiges
09.09.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.08.2024
Sonstiges
31.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
25.07.2019
Eröffnungen
10.05.2019
Eröffnungen
29.11.2018
Sicherungsmaßnahmen
05.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
02.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
22.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
16.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
06.05.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
06.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
24.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
02.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
16.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
12.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007