Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2024
Sonstiges
23.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.01.2024
Sonstiges
06.04.2020
Termine
05.02.2020
Eröffnungen
08.04.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
27.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
31.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
03.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
25.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
25.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
03.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
24.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
10.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
19.05.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
05.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
18.09.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006