Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2024
Sonstiges
26.09.2024
Sonstiges
26.09.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.07.2024
Sonstiges
16.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.02.2016
Eröffnungen
14.11.2014
Sonstiges
05.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
09.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
29.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
16.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
04.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006