Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2023
Sonstiges
16.10.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.08.2023
Sonstiges
23.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2023
Sonstiges
06.06.2023
Sonstiges
09.05.2016
Entscheidungen im Verfahren
06.08.2014
Eröffnungen
04.06.2014
Sicherungsmaßnahmen
03.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
08.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
06.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
06.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
20.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
16.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
15.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006