Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2025
Sonstiges
25.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2024
Sonstiges
26.09.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.05.2019
Termine
03.01.2012
Sonstiges
01.12.2011
Eröffnungen
15.11.2011
Sicherungsmaßnahmen
20.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
11.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
23.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
26.10.2007
Berichtigungen