Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.03.2024
Löschungsankündigung
30.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.03.2022
Termine
06.12.2021
Sonstiges
17.12.2013
Entscheidungen im Verfahren
08.07.2013
Veränderungen
03.07.2013
Veränderungen
02.07.2013
Eröffnungen
02.07.2013
Veränderungen
23.04.2013
Sicherungsmaßnahmen
28.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
18.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
19.10.2010
Veränderungen
19.07.2010
Veränderungen
26.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
06.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
06.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.10.2008
Veränderungen
05.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006