Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.12.2019
Löschungsankündigungen
30.08.2019
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2019
Entscheidungen im Verfahren
29.10.2018
Termine
29.10.2018
Sonstiges
29.10.2018
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.08.2018
Termine
21.02.2013
Termine
13.12.2011
Sicherungsmaßnahmen
18.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
26.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
27.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
12.06.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006