Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
28.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.03.2023
Sonstiges
15.03.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2022
Sonstiges
05.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.09.2017
Sonstiges
04.09.2017
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2017
Entscheidungen im Verfahren
22.08.2017
Termine
11.08.2017
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2017
Eröffnungen
21.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
15.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
02.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
02.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
07.04.2011
Berichtigungen
27.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
27.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
07.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
01.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006