Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.05.2023
Löschungsankündigung
23.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Termine
14.12.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.10.2020
Sonstiges
28.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
30.07.2020
Termine
30.07.2020
Sonstiges
13.01.2014
Sonstiges
02.01.2013
Eröffnungen
28.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
21.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
13.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
09.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
07.10.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006