Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2024
Sonstiges
01.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.02.2024
Sonstiges
21.08.2023
Sonstiges
14.07.2023
Sonstiges
08.06.2023
Sonstiges
01.11.2017
Entscheidungen im Verfahren
27.09.2017
Sonstiges
13.05.2013
Eröffnungen
14.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
28.11.2012
Sicherungsmaßnahmen
24.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
03.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
04.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
19.05.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
26.06.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006