Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
22.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.04.2022
Sonstiges
29.12.2021
Sonstiges
13.07.2017
Entscheidungen im Verfahren
12.01.2017
Sonstiges
17.05.2016
Sonstiges
12.05.2016
Termine
04.05.2016
Eröffnungen
02.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
15.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
24.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
02.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
29.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
09.03.2009 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
04.03.2009 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
04.07.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006