Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2025
Sonstiges
10.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.06.2017
Eröffnungen
28.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
09.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
09.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
07.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
19.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006