Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2024
Sonstiges
16.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.01.2024
Sonstiges
20.02.2023
Sonstiges
08.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
20.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
13.10.2020
Sonstiges
02.10.2019
Entscheidungen im Verfahren
11.12.2015
Termine
31.05.2013
Eröffnungen
25.04.2013
Sicherungsmaßnahmen
17.04.2013
Sicherungsmaßnahmen
05.04.2013
Sicherungsmaßnahmen
27.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
05.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.06.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
22.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
30.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
12.06.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
19.05.2008
Berichtigungen