Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.04.2025
Sonstiges
03.03.2022
Sonstiges
21.02.2020
Termine
22.03.2019
Termine
05.11.2018
Sonstiges
24.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
02.07.2018
Eröffnungen
16.04.2018
Sicherungsmaßnahmen
04.04.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
17.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
07.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
21.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
31.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
31.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.12.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
24.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006