Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
26.03.2025
Sonstiges
18.11.2022
Sonstiges
30.12.2021
Sonstiges
15.12.2021
Sonstiges
01.04.2021
Eröffnungen
03.02.2021
Sicherungsmaßnahmen
02.07.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
02.07.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 31.12.2019
07.06.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
25.10.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
25.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
04.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
31.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
21.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
12.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
03.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
09.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
30.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
18.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008
25.01.2008 Jahresabschluss zum 30.09.2007