Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.04.2025
Löschungsankündigung
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.04.2024
Sonstiges
26.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.07.2018
Eröffnungen
22.08.2014
Entscheidungen im Verfahren
14.11.2013
Eröffnungen
16.08.2013
Sicherungsmaßnahmen
25.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
01.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
05.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
09.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
25.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
05.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007