Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.04.2026
Löschungsankündigung
25.10.2024
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
26.09.2024
Sonstiges
19.04.2024
Sonstiges
28.10.2020
Termine
17.04.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
03.08.2016
Eröffnungen
23.05.2016
Sicherungsmaßnahmen
02.05.2016
Sicherungsmaßnahmen
26.04.2016
Sicherungsmaßnahmen
28.08.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
10.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
09.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
01.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
27.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
27.01.2011 Ergänzung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
24.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
08.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
31.10.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
26.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006