Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.11.2023
Sonstiges
06.12.2021
Sonstiges
06.10.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.06.2021
Termine
19.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
27.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
07.07.2020
Veränderungen
01.07.2020
Eröffnungen
10.06.2020
Sicherungsmaßnahmen
11.01.2019
Veränderungen
13.07.2018
Veränderungen
13.07.2016
Veränderungen
15.10.2015
Veränderungen
26.03.2015
Veränderungen
22.01.2015
Veränderungen
07.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
07.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
15.08.2013
Veränderungen
13.08.2013
Veränderungen
22.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
17.01.2012
Veränderungen
06.09.2011
Veränderungen
14.12.2010
Veränderungen