Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
17.08.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.08.2020
Termine
17.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
22.07.2020
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08.03.2017
Termine
09.06.2011
Entscheidungen im Verfahren
06.04.2011
Entscheidungen im Verfahren
26.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
10.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
07.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007