Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.07.2025
Löschungsankündigung
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
31.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.07.2023
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
08.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.11.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
24.10.2018
Sonstiges
11.04.2018
Eröffnungen
08.03.2018
Sicherungsmaßnahmen