Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
04.11.2020
Eröffnungen
01.10.2020
Sicherungsmaßnahmen
30.08.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
05.04.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
17.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016
29.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015
19.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2014
14.08.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
06.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
04.12.2012
Erhöhung des Stammkapitals
04.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
24.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010
29.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
17.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008
29.04.2008 Jahresabschluss zum 31. März 2007