Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2017
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.07.2014
Eröffnungen
16.05.2014
Sicherungsmaßnahmen
19.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
08.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
14.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
03.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
11.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
13.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006