Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
03.11.2017
Sonstiges
06.03.2017
Eröffnungen
20.01.2017
Sicherungsmaßnahmen
17.01.2017
Sicherungsmaßnahmen
29.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
28.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
16.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
03.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
01.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
06.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.07.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
08.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
04.07.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
13.12.2007 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006