Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
29.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2020
Termine
29.06.2018
Termine
06.06.2018
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2018
Sonstiges
12.01.2018
Termine
30.10.2017
Termine
12.05.2017
Termine
04.08.2016
Termine
23.11.2015
Termine
25.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
18.05.2011
Entscheidungen im Verfahren
03.11.2010
Eröffnungen
20.05.2010
Entscheidungen im Verfahren
20.04.2010
Sicherungsmaßnahmen
23.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
26.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
23.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006