Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.08.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.10.2013
Sonstiges
12.07.2013
Eröffnungen
18.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
12.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
14.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
03.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
10.11.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
27.10.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
19.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006