Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.05.2026
Sonstiges
13.05.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Sonstiges
14.02.2019
Termine
12.01.2016
Termine
05.11.2015
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2014
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
06.10.2011
Eröffnungen
19.07.2011
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2011
Sicherungsmaßnahmen
01.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
27.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
13.02.2009 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
18.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006