Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.05.2026
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
18.09.2017
Sonstiges
28.04.2017
Eröffnungen
12.10.2016 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
05.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
11.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.04.2006 bis zum 31.12.2006
25.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
25.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
25.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
27.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006