Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2011
Eröffnungen
11.01.2011 Ergänzung zum Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
06.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
07.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
30.01.2009 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
21.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006