Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.03.2013
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2013
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
27.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2010 bis zum 31.05.2011
24.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2009 bis zum 31.05.2010
26.08.2010
Termine
08.06.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
26.01.2010
Entscheidungen im Verfahren
02.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2008 bis zum 31.05.2008
02.06.2009 Insolvenzeröffnungsbilanz zum 01.06.2008
22.05.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008
02.06.2008
Eröffnungen
02.05.2008 Jahresabschluss zum 31.3.2007