Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.01.2014
Eröffnungen
24.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
21.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
01.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
06.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
08.04.2008 JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2006 FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG GEM. §§ 325 ff. HGB