Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.11.2023
Sonstiges
30.10.2023
Sonstiges
21.08.2023
Sonstiges
16.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.02.2023
Sonstiges
31.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2017
Entscheidungen im Verfahren
14.11.2017
Sonstiges
13.11.2017
Eröffnungen
28.09.2017
Sicherungsmaßnahmen
21.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
08.07.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
10.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
05.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
26.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
09.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
15.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
03.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006