Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.10.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
21.09.2020
Termine
16.04.2020
Termine
22.02.2017
Löschungen von Amts wegen
11.05.2016
Entscheidungen im Verfahren
02.01.2015
Eröffnungen
28.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
20.10.2014
Sicherungsmaßnahmen
25.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
17.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
29.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
21.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
22.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
21.07.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006