Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.02.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2019
Termine
29.08.2019
Termine
04.03.2016
Entscheidungen im Verfahren
05.11.2012
Eröffnungen
20.08.2012
Sicherungsmaßnahmen
11.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
15.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
13.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
05.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
16.06.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006