Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.01.2024
Sonstiges
15.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
28.08.2023
Sonstiges
03.07.2023
Sonstiges
16.01.2017
Entscheidungen im Verfahren
07.10.2015
Eröffnungen
06.10.2015
Sonstiges
05.10.2015
Eröffnungen
21.08.2015
Sicherungsmaßnahmen
20.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
12.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
12.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
21.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
07.05.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006