Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.05.2015
Entscheidungen im Verfahren
22.01.2015
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.01.2015
Termine
23.12.2014
Termine
17.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
29.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.09.2009 bis zum 31.12.2009
29.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
29.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
29.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.11.2012
Termine
24.08.2012
Entscheidungen im Verfahren
23.06.2009
Sicherungsmaßnahmen
26.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006