Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
27.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.06.2023 bis zum 17.06.2024
27.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.06.2024 bis zum 17.06.2025
20.02.2026 Liquidationsschlussbilanz zum Geschäftsjahr vom 18.06.2025 bis zum 19.02.2026
20.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.06.2022 bis zum 17.06.2023
15.08.2024 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.06.2022 bis zum 18.06.2022
12.08.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 17.06.2022
15.06.2020
Neueintragungen