Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.08.2024
Sonstiges
08.02.2021
Termine
15.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
15.12.2009
Sonstiges
03.07.2009
Eröffnungen
06.04.2009
Sicherungsmaßnahmen
30.03.2009
Sicherungsmaßnahmen
08.09.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
09.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006