Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
06.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Sonstiges
20.01.2021
Termine
01.07.2014
Eröffnungen
09.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2012 bis zum 31.05.2013
13.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2011 bis zum 31.05.2012
13.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2010 bis zum 31.05.2011
15.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2009 bis zum 31.05.2010
13.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2008 bis zum 31.05.2009
07.04.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2007 bis zum 31.05.2008
05.06.2008 Jahresabschluss zum 31.05.2007
28.05.2008 Jahresabschluss zum 31.05.2006