Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.06.2022
Löschungsankündigungen
08.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
20.01.2020
Termine
25.08.2016
Termine
02.06.2014
Eröffnungen
01.04.2014
Sicherungsmaßnahmen
12.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
29.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
24.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
14.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
09.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
30.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006