Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
11.09.2023
Eröffnungen
22.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2015 bis zum 31.01.2016
02.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2014 bis zum 31.01.2015
05.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2013 bis zum 31.01.2014
31.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2012 bis zum 31.01.2013
13.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2012
26.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011
21.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2008 bis zum 31.01.2009
19.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2009 bis zum 31.01.2010
08.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2007 bis zum 31.01.2008
17.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2006 bis zum 31.01.2007